Mehrwertsteuer-Info

sykasoft-aktuell zu MwST-Erhöhung, Abschlagsrechnung und SchlussrechnungAchtung, Umsatzsteuer richtig abrechnen

sykasoft-aktuell: Newsletter vom 1.1.2007
 

Für manch einen Unternehmer führt die Mehrwertsteuer-Erhöhung erst Jahre danach zu einem bösen Erwachen: Nämlich dann, wenn der Steuerprüfer kommt… Sicherlich möchten Sie keinerlei Ärger mit dem Finanzamt. Deshalb geben wir Ihnen hier einige wichtige Hinweise, wie Sie Ihre Leistungen richtig abrechnen.

In der Baubranche kommt es sehr häufig vor, dass Werkverträge schon in 2006 oder früher geschlossen wurden, die Vollendung des Werks aber erst in 2007 ansteht. Mit Abschlagszahlungen wird das Projekt vorfinanziert.

Solche Teilentgelte wurden vor dem 1.1.2007 (korrekt) mit 16 % berechnet. Die Vorauszahlungen unterliegen aber der Umsatzsteuer von 19 %, da das Datum der Fertigstellung und Übergabe maßgeblich ist. Folglich müssen sie in der Schlussrechnung sowie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung nachversteuert werden.

In Ihrem sykasoft Programm wird zu jedem Vorgang der Mehrwertsteuersatz gespeichert, das gilt auch für die Abschlagsrechnungen. Somit ist es kein Problem für sykasoft-Anwender, in der Schlussrechnung korrekt nachzuweisen: Gesamtbetrag + 19 % MWSt., abzüglich der Abschlagszahlungen (jeweils mit Mehrwertsteuersatz und -betrag) und die zu zahlende Summe.

Unser Update vom Dezember 2006 sorgt für noch mehr Komfort in Sachen Umsatzsteuer: Es wird zusätzlich die Steuerdifferenz mit ausgewiesen (nur bei Abschlagsrechnungen nach der Mehrwertsteuer). Voraussetzung ist der Einsatz der neuen Druckengine.

Dieses Update steht für Sie im Internet-Kundenbereich zum Download bereit. Damit Sie Ihre Projekte in 2007 100 %-ig richtig berechnen.

 

16 – 19 %

Werden vor dem 31.12.2006 beauftragte Bauleistungen in 2007 endgültig ausgeführt, fallen 19 % Umsatzsteuer an. Abschlagszahlungen vor 2007 müssen nachversteuert werden.

Rechnungsstellung und Umsatzsteuer: Abschlagsrechnung, Abschlagszahlung und SchlussrechnungDer neue Umsatzsteuersatz von 19 % gilt für alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die ab dem 01.01.2007 ausgeführt werden.

Leistungszeitpunkt

Ein Umsatz gilt dann als erbracht, wenn die vertraglich geschuldete Leistung beendet bzw. vollständig ausgeführt ist, d.h. wenn dem Auftraggeber (Bauherrn) mit der Übergabe die Verfügungmacht an dem Werk verschafft worden ist. Das ist in der Regel der Tag der Abnahme durch den Kunden.

Entscheidend ist also der Zeitpunkt der Vollendung der Leistung, nicht das Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung. Das heißt, Sie können auch in 2007 noch Rechnungen mit 16 % MwSt. stellen - nämlich für Lieferungen und Leistungen, die bereits in 2006 vollständig erbracht wurden. Andererseits müssen Sie im Jahr 2007 fertiggestellte Leistungen mit 19 % berechnen, auch dann, wenn der Auftrag aus 2006 oder früher stammt und wenn bereits Abschlagszahlungen mit 16 % MwSt. vorliegen.

In 2006 abgeschlossene Teilleistungen können in einer Teilschlussrechnung noch mit 16 % berechnet werden. Voraussetzung: wirtschaftlich abtrennbarer Teil der Leistung, Vereinbarung sowie Abnahme bzw. Vollendung vor dem 01.01.2007 und gesonderte Abrechnung. Achtung: Gewährleistung! Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Zeitpunkt des Auftrags

Bei Leistungserbringung im Jahr 2007 und Auftragsschluss vor dem 01.09.2006 trägt der Auftraggeber die Last der Steuererhöhung. Es sei denn, es wurde Festpreis oder Bruttopreis vereinbart. Bei Auftragsschluss nach dem 01.09.2006 geht die Steuererhöhung zu Lasten des Auftragnehmers. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, z.B. durch die Klausel „zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.“

Abschlagsrechnung, Abschlagszahlung und Schlussrechnung

Abschlagszahlungen (Teilentgelte) sind Anzahlungen oder Vorauszahlungen, die der Unternehmer vereinnahmt, bevor er die Leistung vollständig ausgeführt hat.

In vielen Fällen wurden Anzahlungen noch vor dem Inkrafttreten der Steuererhöhung vereinnahmt, die Leistung wird aber erst nach dem 01.01.2007 vollendet. Das bedeutet: Obwohl die Leistung (und somit auch die Anzahlungen) dem Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen, wurden die Anzahlungen in 2006 zunächst mit dem Steuersatz von 16 % korrekt versteuert, weil die Umsatzsteuererhöhung noch nicht in Kraft getreten ist.

Ab dem 01.01.2007 sind Abschlagszahlungen natürlich mit 19 % zu versteuern. Die Korrektur und Nachversteuerung der Abschlagszahlungen aus 2006 erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Zeile „Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen wg. Steuersatzerhöhung“) sowie in der Schlussrechnung. Diese sollte ausweisen: Gesamtbetrag mit USt-Satz und –betrag, abzüglich der Abschlagszahlungen, jeweils mit USt.-Satz und Betrag, sowie den noch zu zahlenden Betrag: Netto, USt. und Brutto.

mehr Infos beim Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH): www.zdh.de