Seit 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz: Arbeitgeber sind jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze aufzuzeichnen. Das betrifft auch Arbeiter und Angestellte im SHK-Handwerk. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht kosten bis zu 500.000 Euro.
sykasoft bietet verschiedene Möglichkeiten für Zeiterfassung. Arbeitszeiten können unterwegs, im Büro oder zuhause erfasst werden.
Die App für mobile Zeiterfassung läuft auf iOS und Android Smartphones und ist im jeweiligen Store erhältlich. Sie wird in Verbindung mit der sykasoft Branchenlösung eingesetzt.
Das Modul Zeiterfassung ist Teil der sykasoft Branchensoftware und in diese integriert.
Zu den mobilen Aufträgen können Arbeitszeiten erfasst werden. Der Mitarbeiter kann Zeiten (Anfahrt, Arbeit, Pause) erfassen, welche später in der sykasoft Software automatisch verrechnet werden. Mit wenigen Klicks ist die Arbeitszeit erfasst und dem Vorgang automatisch zugeordnet. Die Zeiten stehen dann im Büro für die Auswertung und Fakturierung bereit.